SPD-Politiker fordern Prüfung: Soll Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden?

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen. Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier. Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte. Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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