EU-Parlament lockert Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Einige gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen künftig in Supermärkten in der EU ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Das Europäische Parlament beschloss am Mittwoch in Straßburg neue Vorschriften, die den Zugang zu klima- und schädlingsresistenten Pflanzen erleichtern sollen.

Die neuen Regelungen für genomische Verfahren, auf die sich Parlament und Rat im Dezember 2025 geeinigt hatten, sehen vor, dass die genetische Beschaffenheit von Pflanzen und nicht mehr das Zuchtverfahren entscheidend für deren Regulierung ist. Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Verfahren verändert wurden, werden in zwei Kategorien mit unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen unterteilt.

Die Kategorie NGT-1 umfasst Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können. Diese Pflanzen werden wie herkömmliche Pflanzen behandelt, sofern sie die Kriterien erfüllen. Pflanzen, die widerstandsfähiger sind oder Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten können, dürfen jedoch nicht als NGT-1 behandelt werden.

Die Kategorie NGT-2 bezieht sich auf Pflanzen mit umfassenderen genetischen Veränderungen, für die die strengen Vorschriften für genetisch veränderte Organismen gelten. Für den Verkauf dieser Pflanzen ist eine Genehmigung innerhalb der EU erforderlich.

Die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung bleibt für Pflanzen der Kategorie NGT-2 verpflichtend. EU-Staaten können den Anbau dieser Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten. Neue genomische Techniken werden für ökologische Erzeugnisse nicht zugelassen, jedoch wird das technisch unvermeidbare Vorhandensein von NGT-1-Pflanzen nicht als Verstoß gewertet. Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf die Nachhaltigkeit überwacht werden müssen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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