Selbstbestimmungsgesetz: Union und SPD streiten über Reform – über 15.000 Geschlechtseinträge 2025 geändert

Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG).

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Günter Krings (CDU), sagte der „Rheinischen Post“: „Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben.“ Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lasse, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliere „ein so weitreichender Schritt das Gewicht“, das ihm zukomme. Bei der Evaluation komme es auf zwei Dinge an: „Über einen so grundlegenden Schritt dürfen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in einer von Unsicherheit geprägten Lebensphase nicht ohne fachliche Beratung entscheiden. Und zweitens: Der Schutz von Frauen muss gewährleistet bleiben, gerade in Räumen, die bewusst Frauen vorbehalten sind.“ Krings fordert außerdem, dass „Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden über eine Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nicht automatisch unterrichtet werden“.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, sagte der Zeitung hingegen: „Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz.“ Sollte die offizielle Evaluation Änderungsbedarf ergeben, schaue man sich das ergebnisoffen an. Das Selbstbestimmungsgesetz sei kein Ausdruck von Kulturkampf, sondern habe staatliche Diskriminierung beseitigt. Die hohen Zahlen bei den Änderungseinträgen wertete sie als ein Zeichen dafür, dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten könnten.

Im vergangenen Jahr ließen 15.688 Personen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Rund 42 Prozent der Betroffenen ließen 2025 ihren Eintrag von weiblich zu männlich ändern, 27 Prozent von männlich zu weiblich. 20 Prozent ließen ihren Eintrag von weiblich zu divers umtragen, 9 Prozent änderten ihren Eintrag von männlich zu divers. Sie identifizieren sich also gar nicht oder nicht eindeutig mit einem der binären Geschlechter.

Seit November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), durch das Menschen das Geschlecht im Pass ihrem realen Empfinden selbstbestimmt anpassen können. Insgesamt ließen bis Ende März dieses Jahres 28.364 Betroffene ihren Geschlechtseintrag anpassen. Bis Ende des Sommers soll das SBGG evaluiert werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Aiwanger unterstützt 40 Konzerne: EU-Klimapolitik gefährdet Wettbewerbsfähigkeit – „Welt lacht sich tot“

    Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) stellt sich hinter die 40 deutschen Konzerne, die in einem Brief an die EU-Spitze einen Kurswechsel in der Klimapolitik fordern und die steigenden Kosten…

    Mittelstandsbeauftragte Connemann kritisiert Arbeitszeit-Entwurf: „Bürokratieturbo“ statt Flexibilität

    Die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Gitta Connemann (CDU), weist den bekannt gewordenen Arbeitsentwurf zur Arbeitszeitreform als Verstoß gegen den Koalitionsvertrag zurück und warnt vor Nachteilen für den Mittelstand.„Der jetzt bekannt gewordene…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert