Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Prüfung einer Strafanzeige gegen Regierungs- und Gerichtsangestellte kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.
Der Anzeige lagen Vorwürfe wie Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat zugrunde.
Die Anzeige richtete sich gegen den Erlass der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung im November 2021 sowie gegen gerichtliche Entscheidungen auf Grundlage dieser Verordnungen.
Nach eingehender Prüfung aller relevanten Unterlagen sahen die Ermittler keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten. Es hätten sich keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Einwirkungen auf nachgeordnete Behörden ergeben.
Auch die Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Verfahrensakten habe keine Anhaltspunkte für willkürliche oder sachfremde Erwägungen bei der Urteilsfindung ergeben.
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