Nach US-Urteil: Wirtschaftsverbände sehen transatlantischen Datenverkehr gefährdet

Führende Wirtschaftsverbände warnen nach einem Urteil des Obersten Gerichts der USA vor erheblichen Risiken für den transatlantischen Datenverkehr. Unternehmen benötigten verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen. Mit dem US-Urteil sei das nicht mehr gewährleistet, sagte der Präsident des Außenhandelsverbands BGA, Dirk Jandura, dem „Handelsblatt“. „Die potenziellen Zugriffsrechte der US-amerikanischen Administration erhöhen nun das Risiko für Unternehmen. Diese Unsicherheit ist schlecht für unsere Wirtschaft.“

Der Supreme Court hat Ende Juni die Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC faktisch beendet. Künftig kann der Präsident die FTC-Kommissare ohne besonderen Grund entlassen. Die Behörde spielt eine zentrale Rolle beim EU-US-Datenabkommen. Die EU-Kommission hatte die Erlaubnis für den Datentransfer in die USA unter anderem auf die Unabhängigkeit der FTC gestützt. Jandura sieht Brüssel am Zug. Die EU-Kommission dürfe „nicht zulassen, dass Unternehmen kurz- und mittelfristig Rechtsunsicherheiten und damit wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind“. Die Datendienstleistungen von US-Cloud-Anbietern müssten verfügbar bleiben.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor Folgen für Unternehmen. „Aufgrund der derzeitigen Situation bestehen hohe Haftungsrisiken zulasten der Unternehmen“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“. Unternehmen sollten bestehende Datenübermittlungen überprüfen und sich unter anderem mit Standardvertragsklauseln absichern. Der damit verbundene Aufwand sei allerdings „erheblich und rechtlich kaum zu bewältigen“.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält einen verlässlichen und rechtssicheren transatlantischen Datenverkehr für unverzichtbar für die deutsche Industrie. Die EU-Kommission solle daher „keine vorschnellen Schlüsse ziehen“, sagte BDI-Experte Michael Dose dem „Handelsblatt“. Selbst bei einem Wegfall des Datenabkommens wäre der Datentransfer nicht automatisch rechtswidrig. Allerdings drohten dann „erhebliche Rechtsunsicherheit, zusätzliche Compliance-Aufwände, Investitionshemmnisse und Hürden für digitale Geschäftsmodelle“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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