BfDI-Chefin Specht-Riemenschneider warnt vor inakzeptablen Grundrechtseinschränkungen durch Geheimdienstreform

Die geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren stößt auf heftige Kritik. Deutschlands oberste Datenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider sieht im Gesetzentwurf der Bundesregierung massive Risiken für Bürgerrechte, wie sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) sagte.

Nachrichtendienste sollten „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“, warnte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit. Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.“

So sollen Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – auch auf Tonaufnahmen und Echtzeitbilder. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinaus gehen, sollten diese Daten laut Specht-Riemenschneider künftig verwendet werden dürfen.

„Der Staat duldet den Rechtsbruch“, warnt Deutschlands oberste Datenschützerin. Auch an den geplanten neuen Regeln zum Speichern von Daten übt sie scharfe Kritik. So soll der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig.“ Entscheidend sei aber, dass die Reaktion auf eine neue Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit und den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit wahre, sagt Specht-Riemenschneider. „Leider ist das nicht gelungen.“

Specht-Riemenschneider, die sich im September aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückziehen will, gehört zu den wichtigsten Kontrolleuren deutscher Geheimdienste. Ihre Behörde soll diese Rolle zum Jahresanfang verlieren. Die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, werde aber erst ab Anfang 2029 die Aufgabe übernehmen. „Den Bürgern wird für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“, warnt die Beauftragte und fordert Änderungen: „Der Rechtsstaat darf sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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