Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Klage der Gemeinde Lohmen gegen die Schutzgebietsausweisung wurde damit überwiegend abgewiesen.
Die Gemeinde hatte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die gesamte Verordnung gewandt und ihre gemeindliche Planungshoheit, insbesondere beim Basteigelände, als verletzt angesehen. Der 4. Senat folgte diesen Argumenten jedoch nicht und wies den Antrag in den wesentlichen Teilen zurück.
Erfolg hatte die Klage lediglich bei der Ausweisung als Natura-2000-Gebiet, der Einbeziehung des Wismut-Geländes in Königstein sowie bei einigen unbestimmten Flurstücksgrenzen.
Die Verordnung aus dem Jahr 2003 erfülle alle damaligen Anforderungen für die Ausweisung von Schutzgebieten, so das Gericht. Das schriftliche Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zwar nicht zugelassen, dagegen kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.
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