Deutlich mehr Mindestlohn-Verstöße in Sachsen-Anhalt

Der Zoll hat bei Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr deutlich mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. 221 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, im Vergleich zu 178 Verfahren im Vorjahr, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Damit stieg die Zahl der festgestellten Verstöße mit Mindestlohnbezug in Sachsen-Anhalt um ein Viertel.

Die Zahl der kontrollierten Arbeitgeber erhöhte sich hingegen nur geringfügig um zwei Prozent. Die zum Zoll gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt die wachsende Zahl an Treffern darauf zurück, dass sie gezielt besonders betrugsanfällige Branchen unter die Lupe nimmt.

„Wir prüfen risiko-orientiert, und das scheint Früchte zu tragen“, sagte Behördensprecher André Schneevoigt der MZ.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 691 Arbeitgeber kontrolliert. Besonders intensiv sind die Kontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (174 geprüfte Arbeitgeber), in Gastronomie und Hotellerie (122) sowie mit deutlichem Abstand im Friseur- und Kosmetikgewerbe (43).

Die Linke sieht politischen Handlungsbedarf.

„Die steigende Zahl der Verfahren zeigt: Mindestlohnverstöße sind kein Randphänomen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Wulf Gallert. „Wer Beschäftigte unter dem Mindestlohn bezahlt, begeht Lohndiebstahl.“

Auch die Höhe des Mindestlohns sei nicht angemessen. Wer Vollzeit arbeite, müsse auch von seinem Lohn leben können, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, so Gallert.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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