AfD-Abgeordneter verteidigt Post zu ersten Strophen der Ex-Hymne

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich hat seinen Post verteidigt, in dem er beklagt hatte, dass in der Bundesrepublik lediglich die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne gesungen wird.

„Eine souveräne Nation bekennt sich zu ihren Symbolen, ohne Angst und ohne Verkleinerung“, sagte Teich der „Welt“. Die dritte Strophe bleibe die offizielle Hymne. „Die ersten beiden Strophen gehören zu unserem kulturellen Erbe und stehen für eine lange Geschichte, die nicht durch eine kurze, wenn auch schreckliche Zeitspanne bestimmt werden darf.“

Heike Radvan, Professorin für Rechtsextremismus-Forschung an der Universität Tübingen, kritisiert dies scharf. „Der AfD-Abgeordnete Tobias Teich stellt sich mit seiner Forderung in eine lange Tradition des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus, der die NS-Verbrechen beschweigt, positivierend umdeutet und Gebiete zurückfordert, die infolge der Kriegsverbrechen des NS-Staates seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vertraglich zu den Nachbarstaaten gehören“, sagte sie der „Welt“.

Die erste Strophe sei „deutlich nationalistisch konnotiert“, sagte Radvan weiter. „Wer die Nationalhymne um diese Zeilen ergänzen will, fordert einen `Schlussstrich` unter die nach wie vor notwendige Auseinandersetzung um die NS-Verbrechen. Dies widerspricht demokratischen Vorstellungen.“

Teich weist dies zurück. „Die deutsche Geschichte ist länger als zwölf Jahre“, sagte er. „Ist es nicht geradezu pathologisch, eine jahrhundertealte Kulturgeschichte auf diese kurze Epoche zu verkürzen?“

Die AfD-Bundestagsfraktion möchte sich das Posting ihres Abgeordneten nicht zu eigen machen. „Bei den Aussagen von Herrn Teich handelt es sich um eine persönliche Meinung“, sagte ein Sprecher der Fraktion der „Welt“. „Deutsche Nationalhymne ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen. Daran möchte die AfD-Fraktion nichts ändern.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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