Die Stadt Chemnitz hat beschlossen, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 27. August einzulegen, der die Anerkennung der AfD-Stadtratsfraktion betrifft. Dies teilte Oberbürgermeister Sven Schulze mit.
Er betonte, dass die monatelangen internen Streitigkeiten innerhalb der AfD bereits zu erheblichen Verzögerungen bei der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten geführt haben und eine Fortsetzung des Rechtsstreits die Arbeit des Stadtrats weiter behindern würde.
Durch die Bildung von zwei AfD-Fraktionen ist eine außerordentliche Stadtratssitzung für den 15. September angesetzt, in der über die Neubesetzung der Ausschüsse, Beiräte und Aufsichtsräte entschieden werden muss. Die Sitzzuteilung kann durch Einigung, Benennungsverfahren oder Wahl erfolgen, wobei der Stadtrat über das Verfahren entscheidet.
Oberbürgermeister Schulze wies darauf hin, dass die neue Sitzverteilung möglicherweise nicht mehr das Wahlergebnis der Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 widerspiegeln wird.
Das Verwaltungsgericht habe jedoch klargestellt, dass die Fraktionszugehörigkeit unabhängig von der Parteizugehörigkeit ist, was dem Stadtrat die Verantwortung überlasse, wie er mit dieser Situation umgehen möchte.
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