Elektronischer Widerruf per Schaltfläche – Bundesregierung beschließt neues Verbraucherrecht

Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz im Kabinett beschließen, das den „elektronischen Widerruf per Schaltfläche“ ermöglicht.

Laut dem Gesetzentwurf, über den die „Bild“ berichtet, sollen Verbraucher einen Online-Kauf 14 Tage lang per Mausklick widerrufen können – ohne große Umstände. Mit dem Gesetz wird die neue „Verbraucherrechte-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Bis Mitte Dezember sollen die Maßnahmen verwirklicht werden.

Das Gesetz soll „in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen“ gelten, schreibt die Zeitung. Auch sollen Verbraucher künftig eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der „Bild“, dass der Widerrufsbutton das Leben für Verbraucher einfacher mache. „Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen.“ Das verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spare Zeit und Nerven. „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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