Das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat mitgeteilt, dass ab 2030 strengere EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe gelten werden. Demnach müssen bereits ab 2026 Luftreinhaltefahrpläne erstellt werden, wenn Grenzwertüberschreitungen absehbar sind und die neuen Werte sonst nicht eingehalten werden können.‘
Die neuen Grenzwerte bedeuten eine Halbierung der bisherigen Werte: Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 dürfen nur noch 20 statt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen.
Für die noch feineren PM2.5-Partikel sinkt der Grenzwert von 25 auf 10 Mikrogramm. Aktuell werden in Sachsen zwar alle geltenden Grenzwerte eingehalten, doch die Luftqualität hat sich 2025 deutlich verschlechtert.‘
Das LfULG bereitet sich auf die Umsetzung vor und baut das Messnetz aus, unter anderem mit einer neuen Großmessstation in Radebeul-Wahnsdorf.
Die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalteplänen liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Für Bürger gibt es Empfehlungen wie das fachgerechte Anheizen von Holzöfen und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
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