Bundesjustizministerium plant Strafrechtsreform gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

Das Bundesjustizministerium hat eine umfassende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgeschlagen.

Ziel sei es, Menschenhandel in Deutschland effektiver zu bekämpfen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen, teilte das Ministerium am Montag mit. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Strafvorschriften grundlegend zu überarbeiten und neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat einzubeziehen.

„Menschenhandel ist moderne Sklaverei“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Auch Deutschland sei Tatort – im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution. Zwangsprostitution sei dabei eine besonders erniedrigende Form des Menschenhandels. „Die Opfer sind fast immer Frauen und Mädchen. Angeworben mit Lügen, werden die Betroffenen ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und zur Prostitution gezwungen.“ Man müsse das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden könne. „Deshalb schlage ich eine Reform des Strafrechts vor. Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, so Hubig.

Der Entwurf sieht zudem eine Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen vor, nicht nur für sexuelle Dienstleistungen. Die Strafrahmen sollen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet, die bis zum 28. November 2025 Stellung nehmen können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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