Kabinett berät Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Sachsen-Anhalts Kabinett hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beraten. Mit der Novelle soll der Rettungsdienst vor allem im ländlichen Raum gestärkt und insgesamt qualitativ verbessert werden, teilte Innenministerin Tamara Zieschang mit.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Gemeindenotfallsanitäter künftig landesweit bei Notfällen zum Einsatz kommen.

Diese sollen in Situationen helfen, in denen eine dringende medizinische Versorgung notwendig ist, jedoch kein Transport ins Krankenhaus erforderlich erscheint. Zudem wird der Einsatz des Telenotarztes dauerhaft im Rettungsdienstgesetz verankert, nachdem bereits positive Erfahrungen aus Pilotprojekten vorliegen.

Um die Qualität des Rettungsdienstes weiter zu sichern, sieht die Novelle einheitliche Qualitätsstandards für Mitarbeiter in den Rettungsdienstleitstellen vor.

Außerdem wird eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf ist zur Anhörung freigegeben worden und soll im Dezember abschließend im Kabinett beraten werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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