Bundesverfassungsgericht stärkt religiöses Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stattgegeben. Das Urteil habe das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Es sah darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen der Religion. Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch das Bundesarbeitsgericht dem religiösen Selbstbestimmungsrecht nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung getragen habe.

Der Zweite Senat hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück (Beschluss vom 29. September 2025 – 2 BvR 934/19).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Kartoffelernte Deutschland 2026: 10,4 Millionen Tonnen erwartet, trotzdem stabile Preise erwartet

    Die Kartoffelernte in Deutschland fällt in diesem Jahr schwächer aus. Nach den vorläufigen amtlichen Ergebnissen für das Jahr 2026 wird insgesamt eine Kartoffelernte von etwa 10,4 Millionen Tonnen erwartet, teilte…

    Jens Spahn verlässt Haushaltsausschuss: Grüne sehen Zeichen politischer Hygiene

    Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta begrüßt den Rückzug von Ex-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) aus dem Haushaltsausschuss des Bundestags.Es sei ein Zeichen „funktionierender politischer Hygiene“, dass Spahn jetzt – ohne an einer…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert