K.-o.-Tropfen: Mindeststrafe für Vergewaltigung und Raub soll auf fünf Jahre erhöht werden

Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit dieser Taten reagiert und eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vorschlägt.

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im vergangenen Jahr, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Daher ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten soll.

„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Täter machten ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus. „Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Solche Taten müssten hart bestraft werden, so Hubig.

Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls online veröffentlicht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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