Einsatzkräfte der Bundespolizei haben einen 31-Jährigen im Hauptbahnhof Halle festgenommen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vorlag, teilte die Polizei am Montag mit.
Dieser war aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Miesbach erlassen worden, der eine Geldstrafe von 600 Euro oder 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen Beleidigung vorsah.
Da der Gesuchte die offene Geldstrafe nicht beglichen hatte und sich auch nicht zur Strafverbüßung stellte, wurde der Haftbefehl erlassen. Um eine Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt zu vermeiden, musste ein haftabwendender Betrag von 240 Euro gezahlt werden.
Eine Bekannte des Mannes übernahm die Zahlung bei der Bundespolizei in Dessau-Roßlau, sodass der 31-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden konnte.
Die ausschreibende Behörde wurde über den Vorfall informiert. Die Bundespolizei hat die Identität des Mannes vor Ort zweifelsfrei festgestellt und die notwendigen Schritte eingeleitet.
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