Anklagen gegen Trump-Kritiker Comey und James abgewiesen

Ein Bundesrichter hat die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James aufgehoben. Er sah die Ernennung des interimistischen US-Staatsanwalts Lindsey Halligan in Alexandria, Virginia, als ungültig an.

Der Richter Cameron McGowan Currie erklärte, dass die Ernennung von Halligan durch den damaligen Präsidenten Trump nicht rechtmäßig war. Alle von Halligan initiierten Maßnahmen, einschließlich der Anklagen gegen Comey und James, seien daher unrechtmäßig und würden aufgehoben. Die Fälle wurden ohne Vorurteil abgewiesen, was bedeutet, dass die Anklagen in der Zukunft erneut erhoben werden könnten.

Die Verteidigung argumentierte, dass die 120-Tage-Frist, innerhalb derer ein interimistischer US-Staatsanwalt ohne Bestätigung durch den Senat oder die Zustimmung der Bezirksrichter tätig sein darf, bereits abgelaufen war, als Halligan die Position übernahm. Currie sagte, dass eine unrechtmäßige Ernennung die Handlungen von Halligan, einschließlich der Anklagen, ungültig mache. Die Staatsanwälte unter Halligan argumentierten, dass der Generalstaatsanwalt die Befugnis habe, qualifizierte Personen zu ernennen, und dass die 120-Tage-Frist als Kontrollmechanismus diene.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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