GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen Bund wegen Bürgergeld-Kosten ein

Der Konflikt um die Bürgergeld-Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spitzt sich zu. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ (Samstag) hat nun der GKV-Spitzenverband die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht, nachdem dieser Schritt im September angekündigt worden war.

„Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker“, sagte der Co-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens der „Rheinischen Post“. „Immer und immer wieder haben wir die Politik auf die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen – und immer und immer wieder ist zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden.“ Jetzt sei es genug.

„Wir bleiben so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist. Um es deutlich zu sagen: Unsere Versicherten und deren Arbeitgebende dürfen nicht länger mit einer Finanzierungsaufgabe des Staates belastet werden, sie stoßen heute schon an ihre finanziellen Belastungsgrenzen – so kann und darf es nicht weitergehen“, sagte Klemens.

Hintergrund ist, dass die Krankenkassen seit geraumer Zeit mehr Unterstützung vom Bund bei den Kosten für die gesetzliche Versicherung von Bürgergeldempfängern fordern. „Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt“, sagte Susanne Wagenmann, Co-Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, der „Rheinischen Post“.

„Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv: Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“

Um dem Einhalt zu gebieten, hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im September entschieden, Klage gegen den Bund einzureichen. Konkret beauftragen nun die einzelnen Krankenkassen den GKV-Spitzenverband damit. In den kommenden Tagen werden weitere Klagen erwartet. Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Zuständig ist zunächst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Ziel der Krankenkassen ist allerdings eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, ist jedoch unklar.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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