In Sachsen setzen drei Viertel aller Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern auf Fachkräfte mit Behinderung. Das teilte die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mit.
Dennoch erfülle etwa ein Viertel der betroffenen Unternehmen die gesetzliche Beschäftigungspflicht überhaupt nicht und beschäftige keine schwerbehinderten Menschen.
Im Jahr 2023 waren in Sachsen 47.520 schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was einem Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von den aktuell 9.277 arbeitslosen Schwerbehinderten haben 67,1 Prozent einen Berufs- oder Hochschulabschluss und sind damit formal besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen.
Arbeitgeber, die ihre Pflicht nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die seit Januar 2024 auf bis zu 720 Euro monatlich steigen kann.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten wie den Eingliederungszuschuss oder Probebeschäftigungen an, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
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