Die Behörden haben Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige im Zusammenhang mit dem Hauseinsturz in Görlitz erlassen. Das teilten die Beamten am Dienstag mit.
Die Haftbefehle wurden durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz erlassen und inzwischen eröffnet, hieß es weiter.
Die beiden Beschuldigten befinden sich bereits in anderer Sache in Haft. Deshalb wurde sogenannte Überhaft notiert: Sollten die bisherigen Haftgründe entfallen, würden die neuen Untersuchungshaftbefehle wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen vollstreckt.
Die Beantragung der Haftbefehle wurde möglich, nachdem sich der Tatverdacht zum dringenden Tatverdacht verdichtet hatte. Nach aktuellen vorläufigen Sachverständigengutachten ist eine Gasexplosion als Einsturzursache bestätigt.
Die Ermittlungen zu den Ursachen der Explosion dauern an.
Die 3D-Rekonstruktion der Gasanlage durch das Landeskriminalamt Sachsen ist abgeschlossen und befindet sich in der Endbearbeitung. Das Bundeskriminalamt unterstützt die Materialuntersuchungen unter anderem von Kupferrohren mit einem Rasterelektronenmikroskop.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft Görlitz forensisch-psychiatrische Gutachten zur Schuldfähigkeit der Beschuldigten in Auftrag gegeben. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen ist noch nicht absehbar.
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