Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die schriftlichen Urteilsgründe in einem Normenkontrollverfahren zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz zugestellt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Mit Urteil vom 28. August hatte der 4. Senat entschieden, dass die Verordnung des Umweltministeriums in ihren wesentlichen Teilen rechtmäßig ist.
Die Gemeinde Lohmen als Antragstellerin hatte unter anderem bemängelt, das Gebiet sei nicht großräumig genug und durch menschliche Einflüsse zu stark geprägt, um als Nationalpark ausgewiesen zu werden. Das Gericht folgte diesen Einwänden nicht.
Es begründete, dass die einzigartige Erosionslandschaft mit ihren markanten Felsformationen wie der Bastei oder dem Lilienstein die Ausweisung auch auf vergleichsweise kleiner Fläche von etwa 9.350 Hektar rechtfertige. Die Schutzwürdigkeit liege weniger im Wald, der vielfach aus nicht heimischen Fichten bestehe, als in der geologischen Besonderheit.
Der Antrag der Gemeinde hatte dennoch in Teilen Erfolg.
So sind bestimmte Regelungen zur Ausweisung als Natura 2000-Gebiet aus formalen Gründen rechtswidrig. Auch die Grenzen einiger einbezogener Flurstücke seien nicht hinreichend genau bestimmt.
Zudem dürfe die Verordnung den Luftverkehr über dem Schutzgebiet nicht beschränken, da hierfür der Bund zuständig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

