Sachsen-Anhalt stoppt Kontrollen in roten Düngegebieten

Das Land Sachsen-Anhalt hat die behördliche Überwachung der verschärften Düngeregeln in nitratbelasteten ‚roten Gebieten‘ ausgesetzt. Das teilte Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) am Freitag in Magdeburg mit.

Damit werden die besonderen Auflagen in diesen Gebieten vorerst nicht mehr kontrolliert, bereits festgestellte Verstöße führen nicht zu Kürzungen von EU-Beihilfen.

Als Grund nannte Schulze ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober, das die bundesrechtliche Grundlage für die Ausweisung der Gebiete als fehlerhaft beurteilt habe. ‚Wo die Rechtsbasis fehlt, können verschärfte Auflagen auch nicht rechtssicher kontrolliert werden‘, erklärte der Minister. Die allgemeinen Vorgaben der Düngeverordnung sowie die bundeseinheitlichen Sperrfristen, die bis zum 31. Januar gelten, bleiben davon unberührt.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft habe bislang nicht mitgeteilt, wie es auf das Urteil reagieren werde.

Schulze forderte eine rasche Nachbesserung auf Bundesebene, um Rechtssicherheit für Behörden und Landwirte wiederherzustellen. Negative Auswirkungen auf den Gewässerschutz sehe man nicht, da die bundesweit geltenden Düngeverbote weiterhin eingehalten werden müssten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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