Gesetzentwurf gegen Scheinvaterschaften soll Sozialbetrug eindämmen

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Scheinvaterschaften zu bekämpfen. Der Entwurf, über den die „Welt“ berichtet, geht am heutigen Mittwoch ins Bundeskabinett.

Der Sozialbetrug, den das Haus von Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Gesetz eindämmen will, funktioniert so: Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen gegen Geld oft dutzendfach Kinder an, die nicht ihre sind. Die ausländischen Kinder samt ihren Müttern erhalten so automatisch Aufenthaltstitel in Deutschland. Wenn, wie in solchen Fällen üblich, der „Vater“ keinen Unterhalt zahlen kann, springt der Staat mit Steuergeld ein.

Künftig sollen die Ausländerbehörden solchen Betrug verhindern. Im Gesetzentwurf heißt es: „Die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung ist in Fällen eines `aufenthaltsrechtlichen Gefälles` zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) erforderlich. Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurück.“ So sollen Stellen, die den Vorgang der Vaterschaftsanerkennung beurkunden, entlastet werden – also etwa Notariate und Standesämter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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