Bundesregierung betont ukrainische Souveränität bei Entscheidung über Wahlen

Die Bundesregierung sieht die Entscheidung, ob in der Ukraine bald Wahlen stattfinden, allein bei den Ukrainern.

Die Ankündigung des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, dass Wahlen unter Umständen trotz Kriegsrecht innerhalb von 60 bis 90 Tagen möglich sein könnten, habe man „in der Tat zur Kenntnis genommen“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Er hat hierbei auch auf die notwendigen Rahmenbedingungen verwiesen, insbesondere die notwendige Sicherheitslage.“

„Nach unserem Verständnis wird sich nun das ukrainische Parlament mit der Frage der rechtlichen und politischen Voraussetzungen beschäftigen“, fügte Meyer hinzu. Die Haltung der Bundesregierung sei klar: Selenskyj sei das gewählte und legitime Staatsoberhaupt der Ukraine. „Über alle weiteren Schritte muss auch dort autonom entschieden werden.“

Auf Nachfrage, mit welchem konkreten Beitrag für Sicherheitsgarantien Kiew aus Deutschland rechnen könne, sagte Meyer, dass es „sicher in den nächsten Stunden, Tagen, Wochen“ genügend Gelegenheiten geben werde, auch über so ein Thema mit Sicherheit weiter zu sprechen, wenn es da Bedarf gebe.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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