Die sächsische Landesregierung hat eine neue Verordnung für die Fortbildung und Prüfung von Lebensmittelkontrolleuren beschlossen. Das teilte das Sozialministerium am Dienstag mit.
Die Verordnung löst die bisherige Prüfungsordnung der Landesdirektion ab und soll die Nachwuchsfortbildung langfristig sichern.
Sozialministerin Petra Köpping sagte, mit der Neuregelung würden „zeitgemäße Rahmenbedingungen“ geschaffen und die Qualität der Lebensmittelüberwachung gesichert. Die Verordnung orientiere sich im Wesentlichen an den bisherigen Regelungen, sei aber notwendig geworden, weil sich das Bundesrecht geändert habe.
Zu den Neuerungen gehören Möglichkeiten, Prüfungen digital abzulegen, und vereinfachte Antragsverfahren.
Die zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten müssen künftig nur noch zwei schriftliche Arbeiten abnehmen, und die praktische Prüfung umfasst ein Kontrollobjekt weniger. Die Information über die Zulassung zur Prüfung kann nun elektronisch erfolgen.
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