Der Zoll in Magdeburg hat in diesem Jahr bereits fast 115 Kilogramm illegales Feuerwerk sichergestellt. Die Pyrotechnik wurde bei verschiedenen Kontrollen der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts beschlagnahmt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Bundesweit seien allein 2024 mehr als sieben Tonnen nicht konformer und teils extrem gefährlicher Feuerwerkskörper sichergestellt worden.
Alle in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen tragen. Die Einfuhr von Feuerwerk ohne diese Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Der Zoll warnt davor, dass im Ausland oder online angebotene Produkte die deutschen Sicherheitsstandards oft nicht erfüllen oder sogar gefälschte Zulassungen haben. Solche Ware wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt; der Versuch, sie einzuführen, ist strafbar.
Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben, so der Zoll.
Nicht getestete Böller seien unberechenbar und könnten zu schweren Verletzungen wie Verbrennungen oder dem Verlust von Gliedmaßen führen. Für bestimmte Kategorien von Pyrotechnik ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und des Zolls.
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