BKA sieht begrenzte Möglichkeiten bei Drohnenabwehr

Das Bundeskriminalamt (BKA) dämpft die Erwartungen an eine flächendeckende Überwachung und Abwehr feindlicher Drohnenflüge über Deutschland.

„Sie können angesichts der Geschwindigkeit und Flugdauer einer Drohne nicht reagieren, indem Sie versuchen, Einsatzkräfte spontan zu verlegen, wenn etwas gesichtet wird“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Anlassbezogen könnten jedoch große Veranstaltungen gezielt geschützt werden, etwa die Feier zum Tag der Deutschen Einheit. „Flächendeckende Überwachung wird es nicht geben, aber ein realistisches Lagebild schon.“

Münch kündigte an, das BKA werde sich künftig einen besseren Überblick zu Drohnenflügen verschaffen. „Wir haben in diesem Jahr eine niedrige vierstellige Zahl an Sichtungen über den Standorten von Kritischer Infrastruktur, militärischen Einrichtungen und Rüstungsunternehmen dokumentiert“, sagte der BKA-Präsident . „Viele dieser erfassten Drohnenüberflüge sind Sichtungen durch Menschen, nicht durch technische Einrichtungen. Das muss sich ändern.“

In den seltensten Fällen seien Drohnenführer identifiziert worden. Münch sprach von einer maximal zweistelligen Zahl. „Wir haben bislang keine Beweise dafür, dass der russische Staat systematisch Drohnen über Deutschland fliegen lässt“, sagte Münch. „Aber es werden Drohnen gesichtet, die deutlich über Hobbyflüge hinausgehen – etwa große nichtkommerzielle Drohnen oder Formationsflüge.“

Die Detektion, also die Erfassung von Drohnen, werde nun ausgebaut, „zuerst an Flughäfen, militärischen Einrichtungen und etwa großen Rüstungsunternehmen und Energieversorgern“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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