Grüne kritisieren geplante Sanktionen in der Grundsicherung und fordern höhere Regelsätze

Vor der ersten Bundestagsdebatte kritisieren die Grünen die Pläne der Bundesregierung zur Umstellung des Bürgergelds auf die geplante neue Grundsicherung scharf und legen eigene Vorschläge vor. Armut lasse sich nicht durch Kürzungen bei Sozialleistungen bekämpfen, sondern mit einem bedarfsgerechten Regelsatz, nachhaltiger Vermittlung, Qualifizierung, fairen Löhnen und einer effektiven Regulierung von Mieten, heißt es in einem Antrag der Grünen im Bundestag, über den „T-Online“ am Mittwoch berichtet.

„Die neue Grundsicherung ist geprägt von einem regelrechten Sanktionsfetischismus und lebt von der Methode Merz: Angst verbreiten“, sagte der Sozialpolitiker Timon Dzienus (Grüne) dem Nachrichtenportal. Es handle sich um „eine sozialpolitische Bruchlandung“. Die Regierung habe es „mit den Sanktionen maßlos übertrieben“.

Die Grünen lehnen in ihrem Antrag verschärfte Sanktionen bis hin zum Leistungsentzug ab. Sie fordern eine Grundsicherung, die das Existenzminimum garantiert und auf Vertrauen, Qualifizierung und individuelle Unterstützung setzt. „Die Sanktionsverschärfungen der Bundesregierung erhöhen Armut, verschärfen Notlagen, verhindern Teilhabe und führen zu Isolation und Resignation“, heißt es.

Besonderes Augenmerk legt der Antrag auch auf das Thema Mieten. Die Wohnkosten sollen demnach durch einen besseren Schutz der Mieter gesenkt werden. Jobcenter sollen dabei personell und strukturell befähigt werden, Mieten von Menschen im Leistungsbezug auf Mietwucher sowie auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu prüfen. Bei Verstößen sollen die Jobcenter Mieter dabei unterstützen, die Überschreitung der zulässigen Miete zu rügen.

„Um Geld zu sparen, sanktionieren wir Mietwucher statt die Menschen in den Wohnungen“, schlägt Dzienus vor. Wer beim Bürgergeld wirklich Geld sparen wolle, sorge für bezahlbare Mieten. Davon profitierten am Ende alle – auch der Staatshaushalt, argumentiert er.

Die Grünen kritisieren außerdem, dass die aktuellen Leistungen nicht mehr das Existenzminimum abdeckten und auf veralteten Berechnungsgrundlagen beruhten. Sie fordern eine zügige Neuberechnung der Regelsätze. „Regelsätze müssen auch zukünftig einen Inflationspuffer enthalten, der die unterjährige Inflation abdeckt, damit das Existenzminimum auch im Dezember eines Jahres nicht unterschritten wird“, heißt es.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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