Mietrecht-Reform: Hubig plant strengere Regeln für Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen

Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt sorgen und die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen verschärfen.

„Bezahlbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Noch nie in den letzten Jahrzehnten war es so schwer, in Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer mehr Wohnungen werden nur noch befristet oder möbliert vermietet. Bislang fehlen dafür faire und transparente Vorgaben.“

Konkret plant das Bundesjustizministerium, dass Vermieter den Zuschlag für Möbel in einem Mietverhältnis „gesondert ausweisen“ müssen. Der Zuschlag muss sich demnach „am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein“, heißt es aus dem Ministerium. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

Für Kurzzeitmietverträge will das Ministerium im Gesetz zudem eine Höchstgrenze von einmalig maximal sechs Monaten festlegen. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll zudem nur möglich sein, wenn „ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt“. Das kann etwa ein befristeter Arbeitsauftrag in einer anderen Stadt sein, oder ein Praktikum, etwa im Rahmen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle.

„Mein Ziel – und zugleich unsere Verabredung im Koalitionsvertrag – ist, den Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, hob Hubig hervor. Noch in diesem Jahr sollen die Gesetzesänderungen nach Wunsch der SPD-Politikerin in Kraft treten.

Der Deutsche Mieterbund e.V. berichtet gegenüber den Funke-Zeitungen, dass „immer häufiger“ Kurzzeitmietverträge unrechtmäßig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen „überteuert“ angeboten würden. „Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz noch Regeln für die Erhöhung der Miete. Bei diesem Modell sind die Mieter mehr oder weniger vogelfrei“, sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Am Ende aber brauche es eine Mieten- und Wohnungsbaupolitik, „die endlich entschiedene Entspannung am Mietmarkt möglich macht“, hob Hartmann hervor. „Sonst bleibt die totale Marktmacht beim Vermieter.“

Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vor allem in den Metropolen und Ballungszentren noch immer sehr angespannt. Laut einer Analyse des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum würden dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse umgangen werden könne, wie das Justizministerium festhält.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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