Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine Reform des Jagdrechts auf den Weg gebracht. Das teilte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am Freitag mit.
Ein zentraler Punkt ist die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz, um ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen. Der Wolf bleibt dabei eine besonders geschützte Art.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Wiedereinführung einer Ersatzpflicht für Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die Regelung soll klare Verantwortlichkeiten bei Schäden an Kulturen wie Mais oder Raps schaffen. Bejagungsschneisen werden als Instrument zur Schadensminderung ausdrücklich anerkannt.
Der Gesetzentwurf enthält laut Ministerium auch praxisnahe Anpassungen, etwa zur Duldungspflicht für Jagdhunde oder zur Anerkennung von Schweißhundeführern aus anderen Bundesländern.
Er wurde in einem Beteiligungsverfahren mit Landwirtschaft, Jagd und Naturschutz erarbeitet und wird nun dem Landtag vorgelegt.
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