Mieterbund begrüßt BGH-Urteil: Keine gewinnbringende Untervermietung zur Umgehung der Mietpreisbremse

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. „Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Dieses Signal müsse der Gesetzgeber jetzt aufnehmen. „Es braucht klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag“, forderte Weber-Moritz. „Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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