Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit durch Tattoo-Komplikationen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte.

Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehilfskraft am Unterarm tätowieren lassen. Anschließend entzündete sich die Stelle, woraufhin sie mehrere Tage krankgeschrieben war. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des Arbeitgebers, da die Klägerin das Risiko einer Entzündung bewusst eingegangen sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass bei bis zu fünf Prozent der Tätowierungen mit Komplikationen zu rechnen sei. Dies stelle kein fernliegendes Risiko dar. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Stephan Weil und Nancy Faeser bewerten SPD-Vorsitzwahl unterschiedlich

    Der frühere niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat mit gemischten Gefühlen auf das Wahlergebnis der neuen SPD-Parteivorsitzenden reagiert. „Damit kommt eine breite Unzufriedenheit zum Ausdruck“, sagte Weil dem „Tagesspiegel“ über das…

    Tim Klüssendorf mit über 90 Prozent zum SPD-Generalsekretär gewählt – Reformen angekündigt

    Tim Klüssendorf ist neuer Generalsekretär der SPD. Er wurde beim Bundesparteitag in Berlin am Freitagabend mit nach Parteiangaben 90,76 Prozent Zustimmung gewählt. Er war bereits seit Mai kommissarischer Generalsekretär.In seiner…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert