Union lehnt Sexualstrafrecht als Pflichtstoff im Jura-Studium ab – SPD fordert verbindliche Aufnahme

Die Union im Bundestag hat eine Aufnahme des Sexualstrafrechts in die Juristen-Ausbildung abgelehnt.

„Das Sexualstrafrecht ist zweifellos ein sensibles und praktisch bedeutsames Rechtsgebiet“, sagte Rechtspolitikerin Susanne Hierl (CSU) der „Welt“ (Freitagausgabe). „Aber wir dürfen die juristische Ausbildung nicht mit immer neuen Pflichtvorgaben überfrachten. Eine exzellente juristische Ausbildung lebt vom methodischen Fundament.“ Sie forderte, den Fakultäten den „Freiraum“ zu lassen, Schwerpunkte selbst zu setzen, „statt die Ausbildung durch starre staatliche Vorgaben zu verengen“.

Anders sieht es die Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD). „Das Jura-Studium ist der richtige Ansatzpunkt, um den Opferschutz zu verbessern und zu einer gerechteren Rechtsprechung zu kommen“, sagte sie der Zeitung. Wer später in Strafverfolgungsbehörden, Gerichten oder als Strafverteidiger arbeite, müsse sich mit dem Thema befassen.

Die sogenannte „Istanbul-Konvention“, also die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, sollte aus Wegges Sicht „spätestens zum 2. Examen Pflichtstoff sein“. Im Hörsaal sollte es dabei eine „sichere Lernumgebung“ für Betroffene geben.

Wegge würde es „begrüßen, wenn sich die nächste Justizministerkonferenz genau mit diesem Thema beschäftigen würde und eine Antwort auf diese Herausforderung findet“. Der Bund werde das unterstützend begleiten, sagte sie. „Die Hoheit über die Ausgestaltung des Studiums liegt allerdings allein bei den Ländern.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Dax legt zu – Ifo-Index und US-Daten stützen den Markt

    Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 26.266 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start…

    Verbraucherzentralen begrüßen Zuckersteuer-Pläne des Bundesfinanzministeriums

    Die Verbraucherzentralen haben die Pläne des Bundesfinanzministeriums für eine Steuer für zuckerhaltige Getränke begrüßt.„Es ist richtig, dass das Bundesfinanzministerium bei der Zuckersteuer keine Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen schaffen will“,…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert