Heizungsgesetz-Reform: Kabinettsbeschluss erst Mitte Mai erwartet

Das Bundeskabinett will erst frühestens Mitte Mai einen Beschluss zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als „Heizungsgesetz“, fassen. Das geht aus der neuen Kabinettzeitplanung mit Datum vom Freitag hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Demnach soll der Gesetzentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie es künftig heißen soll, am 13. Mai vom Kabinett beschlossen werden.

Union und SPD ist es noch immer nicht gelungen, die Streitpunkte bei der Reform abzuräumen. Ursprünglich wollte die Koalition bis Ostern für Klärung sorgen. Zuletzt stand das Thema für den 29. April im Kalender. Streitpunkt ist der Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen.

Im Februar hatten die Fraktionsspitzen von Union und SPD ein Eckpunktepapier vorgelegt, demnach eine „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen“ gefunden werden soll. Diese Regelung steht bislang aus.

Nach Modellrechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI ergibt sich durch die geplante Reform des Heizungsgesetzes für Mieter über den Zeitraum von 2027 bis 2045 eine zusätzliche Belastung von rund 18.600 Euro, wenn weiterhin mit Gas geheizt wird. Grund dafür sind der CO2-Preis und neue Vorschriften, dass dem Erdgas künftig verstärkt Biomethan und vergleichsweise teure synthetische Kraftstoffe zugemischt werden sollen.

Laut Öko-Institut würde sich durch die Reform die heute schon bestehende Lücke zum Klimaziel 2030 von 25 Megatonnen CO2-Äquivalenten (Mt CO2e) pro Jahr um weitere fünf bis acht Megatonnen vergrößern. Für das Klimaziel 2040 vergrößert sich die schon bestehende Lücke von 102 Mt CO2e pro Jahr um weitere 14 bis 22 Mt CO2e auf 116 bis 124 Mt CO2e pro Jahr.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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