Bundesverwaltungsgericht gibt Weg frei für A 143-Westumfahrung Halle

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für den Weiterbau der A 143 bei Halle freigemacht. Die Klage gegen das umstrittene Infrastrukturprojekt wurde abgewiesen, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am Mittwoch mitteilte.

Sachsen-Anhalts Infrastrukturministerin Dr. Lydia Hüskens begrüßte die Entscheidung. „Dies ist ein wichtiges und gutes Signal für die Menschen in Halle, dem Saalekreis und der gesamten Region.

Mit der Abweisung der Klage gibt es Rechtssicherheit für den Weiterbau der A 143“, betonte sie. Die Westumfahrung sei ein zentrales Infrastrukturprojekt, das die A 38 und die A 14 verbinden und den Autobahnring um Halle und Leipzig vervollständigen werde.

Davon profitierten Pendler ebenso wie Wirtschaft und Logistik.

Das Gericht habe zudem bestätigt, dass die naturschutzrechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß geprüft wurden. „Gute Infrastruktur und wirksamer Natur- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht werden“, so Hüskens. Sie forderte den Bund und die zuständigen Stellen auf, den Weiterbau nun zügig und verantwortungsvoll voranzubringen.

Die A 143 sei ein bedeutender Baustein für bessere Mobilität und die wirtschaftliche Zukunft Mitteldeutschlands.

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