Schärferes Strafrecht bei „Femiziden“: Hubig plant Erweiterung des Mord-Paragrafen für geschlechtsspezifische Tötungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte „Femizide“ und geschlechtsspezifische Tötungen präzisieren. Dafür soll der Mord-Paragraf erweitert werden.

„Wir haben einen guten Weg gefunden deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.

Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein. Doch in der Rechtsprechung gebe es immer noch diese Entscheidungen, „na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen“, so Hubig. Das wolle man nun durch eine Klarstellung im Gesetz ändern, sodass auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden könnten.

Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, so die Bundesjustizministerin. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf „zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens danach ist auch die Entlassung“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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