DAK-Chef Storm: Einsparungen bei Kassenpatienten müssen auch für Beamte gelten – Beihilfe-Reform gefordert

Die Krankenkasse DAK fordert, Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Beamte zu übertragen.

DAK-Chef Andreas Storm sagte der „Rheinischen Post“, er halte es für zwingend notwendig, Änderungen für Kassenpatienten wirkungsgleich auf die Beihilfe für Beamte zu übertragen. „Wenn sich Leistungen für Kassenpatienten verschlechtern sollen, muss das auch bei der Beihilfe der Beamten gelten.“ Storm machte dazu einen konkreten Vorschlag: Bevor der Bundestag über die GKV-Reform entscheide, müsse das Kabinett die Eckpunkte für eine Reform der Beihilfe auf den Weg bringen. Das sei eine zwingende Voraussetzung dafür, dass man gesellschaftliche Akzeptanz bekomme.

Als ein Beispiel nannte der DAK-Chef das geplante Aus der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern. Die Mitversicherung sei bislang ein sozialpolitisch gut begründeter Vorteil der GKV im Vergleich zur privaten Krankenversicherung. Zu prüfen sei, ob man sie wirklich abschaffen wolle. Wenn ja, müsse dies auch auf die Beihilfe übertragen werden. Ab 2028 sollen laut Bundesreform bislang kostenlos mitversicherte Partner einen Beitrag von 2,5 Prozent zahlen.

Als zweites Beispiel nannte Storm die Ausgabebremse für die ärztliche Behandlung von Kassenpatienten. Zudem müsse das Herzstück der Reform – Ausgaben dürften nur so stark steigen wie die Beitragseinnahmen – auf die Beihilfe übertragen werden. Man brauche bei den Beihilfeausgaben des Bundes eine vergleichbare Ausgabenbremse.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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