UN-Generalsekretär Guterres warnt vor Rückschritten bei Gleichberechtigung queerer Menschen

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie (IDAHOBIT) an 17. Mai hat UN-Generalsekretär António Guterres vor Rückschritten bei der Gleichberechtigung queerer Menschen gewarnt.

„In den letzten Jahrzehnten wurden enorme Fortschritte bei der Förderung der Gleichberechtigung von LGBTIQ-Personen erzielt“, erklärte Guterres. „Dennoch beobachten wir weltweit gezielte Bemühungen, ihre Menschenrechte einzuschränken – durch die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Schürung von Hass, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und die Kürzung von Mitteln für grundlegende Dienstleistungen. Zum ersten Mal seit Jahren ist die Zahl der Länder gestiegen, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen.“

Wenn Rechte angegriffen werden, gehörten LGBTIQ-Personen oft zu den Ersten, die darunter leiden, so der UN-Generalsekretär. „Sie werden zu Sündenböcken gemacht und sind größeren Risiken für ihre Sicherheit, Gesundheit und ihr Wohlergehen ausgesetzt.“ So zu sein, wie man ist, solle jedoch niemals ein Verbrechen sein.

Guterres erinnerte an das diesjährige Thema des Aktionstages, „Im Herzen der Demokratie“. Es sei „eine eindringliche Mahnung, dass jeder Mensch frei von Angst leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können muss“, erklärte er. „Die Vereinten Nationen sind stolz darauf, ohne jegliche Diskriminierung an der Seite aller Mitglieder der Menschheitsfamilie zu stehen. Lassen Sie uns gemeinsam für Sicherheit, Würde und Gleichberechtigung für alle eintreten.“

Seit 2005 wird am 17. Mai der Internationalen Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter- Trans- und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA) begangen. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt. Damals beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Das Datum erinnert zudem an den Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Zwischen 1935 und 1944 wurden rund 50.000 Urteile nach dem Paragraphen gefällt, rund 15.000 Homosexuelle wurden in Konzentrationslagern inhaftiert. Während ab Ende der 1950er homosexuelle Handlungen in der DDR nicht mehr strafrechtlich verfolgt wurden, wurde der Paragraph 175 in Westdeutschland bis 1969 in unveränderter Fassung verstärkt durchgesetzt. Erst im Zuge der Wiedervereinigung wurde der inzwischen abgeschwächte Paragraph auch für Westdeutschland vollständig gestrichen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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