Regenbogenflagge weht zum Gedenken an NS-Opfer am Bundestag

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) am Sonntag wie auch im vergangenen Jahr die Regenbogenflagge auf dem Bundestag hissen lassen.

Dazu gebe es „einen klaren parlamentarischen Anlass“, hatte sie im Vorfeld mitgeteilt. Denn am 17. Mai 2002 hatte der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich sei es der Internationale Tag gegen Homophobie. Die Beflaggung erfolgt im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, wonach die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. „Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days“, so Klöckner.

Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Anlass ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Klöckners Entscheidung, anlässlich des CSD auf die Regenbogenflagge zu verzichten, hatte bereits im vergangenen Jahr für scharfe Kritik von queeren Organisationen, einem Teil der Opposition sowie aus der SPD gesorgt, da unter ihrer Vorgängerin Bärbel Bas (SPD) noch die Flagge zum CSD gehisst wurde. Klöckners Umgang mit dem CSD hatte zudem eine größere Debatte ausgelöst.

Wie dieses Jahr in den einzelnen Ministerien mit der Regenbogenflagge umgegangen wird, ist noch offen. Die meisten planten laut einer Erhebung des „Tagesspiegels“ für den heutigen Sonntag, die Flagge zu hissen. Das Familienministerium und das Verteidigungsministerium wollen dies zum diesjährigen Berliner Christopher Street Day (CSD) am 25. Juli tun – ebenso der Bundesrat. Das Auswärtige Amt, das Verkehrsministerium und das Bundeskanzleramt verzichten vollständig darauf. Zudem ist bei noch nicht allen Ministerien klar, ob sie den Vorgaben des Bundesinnenministeriums folgen, nur an einem Tag die Flagge hissen zu dürfen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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