Nach strittigem Verfahren: Hamburg will Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen verlängern

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will eine Lücke im Sexualstrafrecht schließen, durch die Vergewaltigungen regelmäßig nach fünf Jahren verjähren.

Das geht dem „Spiegel“ zufolge aus einer Beschlussvorlage hervor, die Hamburg im Juni bei der Justizministerkonferenz einbringen will. Auch das Bundesjustizministerium zeigt sich offen.

„Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, sagte Gallina dem „Spiegel“. Die eher kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass Vergewaltigungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus.“ Es müsse deshalb angepasst werden.

Das Bundesjustizministerium erklärte auf Anfrage, es prüfe derzeit, ob „Änderungen an den Verjährungsregeln“ bei Sexualstraftaten nötig seien. „Die Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.

Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist ist ein Nebeneffekt der Sexualstrafrechtsreform von 2016. Damals verschärfte die Große Koalition das Recht, sorgte aber gleichzeitig dafür, dass Vergewaltigungen seitdem schon nach 5 statt nach 20 Jahren verjähren können. Recherchen des „Spiegel“ zufolge war diese Änderung ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Reform.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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