Verteidigungsministerium plant Gesetzesänderung zur Meldepflicht für Auslandsreisen von Männern

Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, nun per Gesetz deutlich aufweichen.

Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung am Wehrpflichtgesetz, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ wird, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur.

Zuvor war ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll.

„Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Neue Prognose der Rentenversicherung: Rentenbeitrag steigt 2028 deutlicher

    Der Rentenbeitrag für Durchschnittsverdiener steigt 2028 gegenüber 2027 voraussichtlich um ca. 1.040 Euro pro Jahr. Das geht aus der neuen Finanzprognose der Deutschen Rentenversicherung hervor, wie der Rentenexperte im Sachverständigenrat,…

    Lebenslange Haft für Messerangriff von Bielefeld: Gericht verurteilt IS-Mitglied

    Gut ein Jahr nach dem Messerangriff von Bielefeld ist der Angeklagte Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu lebenslanger Haft…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert