EU einigt sich auf Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Erleichterung von Abschiebungen

Die Europäische Union hat den Weg für die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten freigemacht, um Abschiebungen zu erleichtern.

Das teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft am Montag mit. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsländer erzielten demnach eine Einigung, die noch der finalen Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten bedarf, um in Kraft zu treten.

In den geplanten Rückkehrzentren außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Gründe dafür könnten die Weigerung des Heimatlandes sein, die Personen zurückzunehmen, oder fehlende diplomatische Beziehungen. Unklar ist bisher, wo diese Zentren errichtet werden könnten. Ziel ist es, den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen von den neuen Regelungen ausgenommen sein, während für Familien mit Kindern eine Abschiebung möglich sein soll.

Voraussetzung für die Abschiebungen ist ein Abkommen mit einem Drittstaat, der die Flüchtlinge aufnimmt und dafür möglicherweise finanzielle Unterstützung oder Visavorzüge erhält. Deutschland und andere EU-Staaten bemühen sich um solche Vereinbarungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich für das Vorhaben ausgesprochen. Bisher gab es keinen EU-Rahmen für ein solches Vorgehen. Italien hatte ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um Abschiebehaft und Asylverfahren auszulagern, was jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten wurde. Großbritannien scheiterte mit einem ähnlichen Modell in Ruanda.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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