Der Angeklagte Rozi wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dies teilte das Landgericht Chemnitz am Freitag mit.
Die Behörde stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Für die Kinder der Opfer, die als Nebenkläger aufgetreten sind, wurde eine Hinterbliebenenrente von jeweils 15.000 EUR zugesprochen. Das Urteil kann noch mit der Revision angefochten werden.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Verbrechens und die Verantwortung des Angeklagten.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

