
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz der Stadtratsfraktion PRO CHEMNITZ/Freie Sachsen keine Räumlichkeiten für eine öffentliche Fraktionssitzung mit Martin Sellner, einem führenden Kopf der rechtsextremen »Identitären Bewegung«, zur Verfügung stellen muss. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zurück, wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor einen Eilantrag der Stadtratsfraktion abgelehnt, nachdem die Stadt Chemnitz eine bereits bestätigte Reservierung für einen Raum im Rathaus zurückgezogen hatte.
Grund dafür war, dass Sellner als Redner bei der geplanten Fraktionssitzung vorgesehen war. Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass für das Thema »Remigration«, zu dem Sellner eingeladen worden war, keine Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats bestehe.
Die Stadtratsfraktion erfülle mit der Veranstaltung keine Aufgaben, die ihr als Stadtratsfraktion obliegen.
Das Oberverwaltungsgericht teilte die Zweifel daran, dass die Veranstaltung der Erfüllung von Aufgaben der Stadtratsfraktion dient. Zudem wurde der Anspruch auf Zugang zum Rathaus abgelehnt, da zu erwarten sei, dass bei der Veranstaltung extremistische und rassistische Inhalte verbreitet werden, was nach der Benutzungsordnung der Stadt Chemnitz untersagt ist.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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