Der Sächsische Landtag hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht beschlossen. Das hat das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung am Mittwoch mitgeteilt.
Mit der Novelle des Sächsischen Straßengesetzes und des Sächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sollen Sanierungen, Ersatzneubauten von Brücken und Stützmauern sowie der Anbau von Radwegen an Staats- und Kreisstraßen künftig schneller geplant und umgesetzt werden können.
Kern der Novelle ist eine klarere Unterscheidung zwischen Neubau und Erhalt. Ersatzneubauten von Brücken und Stützmauern im Bestand sollen künftig ohne Planfeststellungsverfahren möglich sein.
Gleiches gilt für Sanierungen an Staats- und Kreisstraßen, wenn Trasse und Leistungsfähigkeit im Wesentlichen erhalten bleiben. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar sagte dazu: „Wer unsere vorhandenen Brücken, Straßen oder Stützmauern in Ordnung bringt, damit sie uns allen wieder zuverlässig zur Verfügung stehen, soll nicht durch Verfahren müssen wie bei einem Neubau.“
Die Wirkung der Novelle zeigt sich vor allem bei alltäglichen Erhaltungsmaßnahmen.
Wenn eine Brücke ersetzt, eine Stützmauer erneuert oder ein Radweg angebaut werden soll, liegen technische Lösungen häufig deutlich früher vor als das notwendige Baurecht. Künftig können solche Vorhaben schneller geplant werden, wenn sie im Bestand bleiben und keine erheblichen zusätzlichen Eingriffe auslösen.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.
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