Sachsen beschließt umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz

Die sächsische Staatsregierung hat den Entwurf des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Das Gesetzespaket sieht einen grundlegenden Systemwechsel im Verhältnis zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen vor.

Kern des Pakets ist die Aufhebung sämtlicher sogenannter „BANDA-Pflichten“ – also Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten – ab dem 1. Mai 2027, soweit sie nicht zwingend erforderlich sind. Zudem wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt: Anträge gelten künftig als genehmigt, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden hat.

Auch die Schriftformerfordernisse im Landesrecht sollen grundsätzlich durch die Textform ersetzt werden, sodass Bürger und Unternehmen ab dem 1. Juli 2027 in der Regel per E-Mail mit Behörden kommunizieren können.

Staatskanzleichef Andreas Handschuh sagte, das Gesetz schaffe eine spürbare Bürokratieentlastung und Verfahrensbeschleunigung. Künftig müsse begründet werden, warum eine bürokratische Pflicht notwendig sei, nicht mehr, warum sie entfallen könne.

Der Gesetzentwurf wird nun Verbänden und den Fraktionen des Landtages zur Stellungnahme zugeleitet. Bürger können sich ab dem 1. Juli 2026 auf einer Beteiligungsplattform der Landesregierung einbringen.

Ein zweites Gesetzespaket (StaMo II) ist bereits für das Jahresende angekündigt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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