Recht auf Reparatur: Verbraucherschützer fordern mehr Anreize und Kontrollen

Verbraucherschützer kritisieren das neue Recht auf Reparatur in seiner aktuellen Ausgestaltung als unzureichend. „So wie das Gesetz jetzt konzipiert ist, ist es gut gemeint, jedoch schlecht gemacht“, sagte Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelt- und Verbraucherorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH), dem „Spiegel“. Es fehlten Anreize für die Kunden sowie wirksame Kontrollen und Sanktionen für die Unternehmen.

Für Billigplattformen mit Sitz im Ausland, die gegen das Gesetz verstoßen, forderte Fischer spürbare Konsequenzen bis hin zu Verkaufsverboten. Nötig seien Vollzugsbehörden, Beschwerdestellen, Bußgelder und Kontrollen. „Wenn es keine Sanktionen gibt, besteht die Gefahr, dass bestimmte Akteure das Gesetz einfach ignorieren.“

Für Verbraucher sei bei Reparaturen der Preis entscheidend, sagte Fischer. Die DUH fordert daher Instrumente, die Reparaturen finanziell attraktiver machen – etwa Bonusmodelle und eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Ersatzteile. Ohne finanzielle Anreize würden vorwiegend umweltaffine Konsumenten ihr Recht auf Reparatur nutzen, prognostiziert Fischer.

Auch der Handel reagiert auf das neue Gesetz. Der Elektrohändler Media-Markt-Saturn möchte das Reparaturgeschäft ausbauen. Der Konzern kündigte an, die derzeit rund drei Millionen Reparaturen pro Jahr bis 2029 auf 3,2 Millionen zu steigern.

Das neue Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt in Deutschland ab 1. August und soll helfen, Elektroschrott zu reduzieren und Geräte länger nutzbar zu machen. Es verpflichtet Hersteller, Reparaturen für Alltagsgeräte anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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