Berliner Hochschulgesetz teils verfassungswidrig

Einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach hatte die Humboldt-Universität mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Sie hatte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des Landes gewandt, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen.

Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die entsprechende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreife. Die Regelung sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig (Beschluss vom 25. Juni 2025 – 1 BvR 368/22).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    US-Börsen uneinheitlich nach Inflationsdaten – Ölpreis steigt stark an

    Die US-Börsen haben sich am Mittwoch uneinheitlich gezeigt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 47.417 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum…

    Selenskyj fordert „Plan B“ für EU-Kredit nach Blockade durch Ungarn

    Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj fordert angesichts der Blockade des zugesagten 90-Milliarden-Euro-Kredits durch Ungarn eine Alternative. „Wir brauchen einen Plan B“, sagte er zu „Politico“ und der „Welt“ am Mittwoch.…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert