Der Landkreis Harz untersagt ab Dienstag die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und schränkt die Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke ein. Das teilte der Landkreis am Montag mit.
Wegen geringer Niederschläge im ersten Halbjahr, vor allem im Harzvorland, seien die Wasserstände in Fließgewässern und im Grundwasser stark gesunken.
Nach Angaben des Landkreises lagen zum Stand 4. August 16 der 20 Pegel unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses. Nur einige Pegel im Oberharz und der Pegel unterhalb der Talsperren Zillierbach lägen knapp darüber.
Eine Trendumkehr sei nicht zu erwarten. Die Grundwasserpegel lägen ebenfalls alle unterhalb der mehrjährigen Mittelwerte.
Untersagt ist die Oberflächenwasserentnahme mit technischen Hilfsmitteln.
Erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen, die Trinkwasserversorgung, Entnahmen mit unmittelbarer Rückleitung in das Gewässer sowie Entnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis, die den Erhalt eines Mindestwasserabflusses oder Mindestwasserstandes sicherstellen. Die Grundwasserentnahme zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen ist in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten.
Ausgenommen sind gewerbliche Gartenbauflächen, Bewässerung in Gewächshäusern und landwirtschaftliche Beregnung mit wasserrechtlicher Erlaubnis.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises abrufbar.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

